Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftbedingungen regeln den Verkauf und Erwerb von Veranstaltungskarten für "teatro" und damit die Rechtsbeziehungen zwischen der teatro events GmbH (im Folgenden: "Veranstalter") und dem Erwerber (im Folgenden: "Gast").
Es gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Veranstalter und Gast ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters in ihrer aktuell gültigen Fassung, abweichende Bedingungen erkennt der Veranstalter nicht an, es sei denn, er hat solchen abweichenden Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss / Erwerb der Veranstaltungskarten
1. Alle Veranstaltungskarten werden ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Veranstalters verkauft. Dies gilt für Erwerber via Internet gleichermaßen wie für Erwerber per Telefon oder über die Vorverkaufsstellen.
1.1 Der Erwerber bestätigt mit der Kartenbestellung und dem Erwerb einer Veranstaltungskarte, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und sie bindend akzeptiert.
2. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Gast zustande. Der Gast handelt auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Ein Wiederverkauf der Veranstaltungskarte ist nicht gestattet. Jegliches gewerbsmäßige oder kommerzielle Weiterhandeln der Veranstaltungskarten ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters ist verboten. Dazu zählen insbesondere der Verkauf von Veranstaltungskarten zu überhöhten Preisen an Dritte oder eine Versteigerung der Karten über ein Internetauktionshaus in Gewinnerzielungsabsicht.
3. Der Rechnungsbetrag ist am Tag der Buchung fällig.
4. Bei der Bestellung von Eintrittskarten für eine Freizeitveranstaltung, wie etwa für eine Musical-, Theater- Konzert-, Sport-, oder sonstige Freizeitveranstaltung und damit auch bei der Bestellung von Veranstaltungskarten für "teatro" liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 b BGB vor. Dies bedeutet, dass dem Erwerber kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht gegenüber dem Veranstalter zusteht. Jede Bestellung von Veranstaltungskarten ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).
§ 3 Leistungsumfang
1. Eine bezahlte Veranstaltungskarte ermächtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch von "teatro" am angegebenen Datum. Der Kartenpreis beinhaltet den Eintritt zur Show. Menü, Getränke, Merchandisingartikel, etc. werden gesondert berechnet.
Die zusätzliche Buchung eines Getränkearrangements berechtigt daneben zum Konsum, der im Arrangement enthaltenen Getränkeauswahl.
Der Gast wird innerhalb seiner erworbenen Sitzplatzkategorie ohne Anspruch auf eigene Wahl des Tisches durch den Veranstalter platziert.
3. Sollte der Besuch am Veranstaltungstag nicht angetreten werden, so verfällt die Veranstaltungskarte ohne Rückerstattung des Kaufpreises.
4. Getränkearrangements müssen beim Empfang vom Erwerber angemeldet werden. Entspechende Leistungen können beim Sevicepersonal eingefordert werden.
§ 4 Verlegung/ Umbuchung/ Abbruch/ Programmänderungen
1. Eine terminliche/räumliche Verlegung der Veranstaltung aus wichtigem Grund, insbesondere aus Witterungsgründen, bei Erkrankung von Künstlern oder ähnlichem bleibt vorbehalten. Gekaufte Veranstaltungskarten behalten ihre Gültigkeit.
Die Rücknahme der Veranstaltungskarte bei Verlegung durch den Veranstalter gegen Erstattung des Kaufpreises erfolgt nur in Fällen, in denen dem Gast der Besuch der terminlich bzw. räumlich verlegten Veranstaltung unzumutbar ist. Auch in diesen Fällen ist eine Rückgabe nur bis eine Woche nach Bekanntgabe des endgültigen Veranstaltungstermins möglich. Eine spätere Rücknahme ist ausgeschlossen. Anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Gastes (z. B. Anfahrts-/ Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.
Im Falle eines Abbruchs der Show aus vorgenannten wichtigen Gründen hat der Gast nur dann Anspruch auf einen Ersatztermin, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen ist.
2. Ein Sonderkündigungsrecht gem. § 649 BGB wird ausgeschlossen. Die Rückgabe oder terminliche Umbuchung durch den Gast ist grundsätzlich nicht möglich. Nur mit gebuchter Ticket Police ist eine Umbuchung auf einen Ticketgutschein bis zu 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Umbuchung – auch mit Ticket Police – grundsätzlich nicht mehr möglich. Die Wirksamkeit der Ticket Police erlischt mit Ablauf der Umbuchungsfrist von 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn. Hotelpackage-Leistungen sind von der Umbuchung grundsätzlich ausgeschlossen und können - auch mit Ticket Police - nicht umgebucht werden. Alle Nebenabreden, Änderungen (z.B. der Fristigkeiten) oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Schriftform.
3. Programmänderungen oder den Austausch von einzelnen Künstlern oder Protagonisten sowie der angebotenen Speisen behält sich der Veranstalter vor. Eintrittspreisminderungen können daraus nicht abgeleitet werden.
4. Veranstaltungskarten verfallen mit Beginn der Veranstaltung. Danach besteht kein Sitzplatzanspruch mehr. Der Erwerber bzw. Gast ist verpflichtet sich vor Beginn der Veranstaltung beim Empfang zu melden.
5. Der Veranstaltungsbeginn kann sich um bis zu 45 Minuten verzögern.
§ 5 Haftung
1. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
2. Schadenersatzansprüche des Gastes aus positiver Forderungsverletzung (PVV), Verschulden bei Vertragschluss , § 311 Abs. 2 BGB, und unerlaubter Handlung, § 823 BGB, sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.
3. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.
§ 6 Garderobe
1. Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen gegen eine Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.
2. Die Beschädigung oder der Verlust von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Vorlage einer Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Gast der berechtigte Empfänger ist.
§ 7 Ton- Film- Foto- und Videoaufnahmen
1. Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film- Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.
2. Bei Zuwiderhandlungen ist der Veranstalter berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Show festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder herausgegeben, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot von Aufnahmen aller Art werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.
3. Der Inhaber der Veranstaltungskarte willigt unter ausdrücklichem Verzicht auf einen Vergütungsanspruch gegen den Veranstalter darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen des Gastes, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, (Recht am eigenen Bild), zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt.
§ 8 Datenschutz
1. Der Veranstalter bearbeitet die personenbezogenen Daten des Gastes unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (beispielsweise Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden vom Veranstalter in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Solange der Gast nicht widerspricht, ist der Veranstalter berechtigt, die erhaltenen Daten für ausschließlich eigene Zwecke zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen sowie die Daten an Dritte weiterzugeben, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
§ 9 Hausrecht / Hausordnung
1. Die Hausordnung des Veranstalters, insbesondere die Weisung des Servicepersonals ist zu beachten. Das Betreten der Bühne bzw. des Bühnenbereichs ist untersagt. Den Gästen stehen ausschließlich die öffentlichen Bereiche der Veranstaltungsstätte zur Verfügung. Der Park- und Platzordnung sowie den Anweisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
2. Das Mitbringen von Haustieren und gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
§ 10 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen dem Veranstalter und dem Gast aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist München.